Schwerpunkte

unserer Tätigkeit

Medizinrecht

. . . Informationen zum Begriff Medizinrecht

Das Medizinrecht umfasst neben der Vertretung der Mandanten auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts auch die Ausgestaltung der Versicherungsverhältnisse der Mandanten zu ihren gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Pflegeversicherung aber auch der Rentenversicherung. Hier überschneidet sich das Medizinrecht oft mit dem Sozialrecht, wenn es z.B. Streit um Kosten einer Krankenbehandlung, Bewilligung von Rehaleistungen, Bewilligung von Erwerbsunfähigkeitsrente geht. Zum Medizinrecht zählt auch das Berufsrecht der Heilberufe einschließlich des Gebührenrechts.
Wir beraten und vertreten Ihre Interessen rund um das Thema Medizinrecht und helfen Ihnen dabei Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.

Wichtiger Hinweis

Bei den vorrausgehenden Inhalten beziehen wir uns lediglich auf Rechtsdefinitionen aus frei zugänglichen Quellen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen. Zu genaueren Fragestellungen nehmen Sie bitte unser unfangreiches Fachwissen in Anspruch.